Michael hat geschrieben:Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre (§ 64 UrhG) nach dem Tod des Urhebers (nicht etwa nach Erscheinen)....
Und wegen abgeben vom Lexikon. Markaine und ich waren uns da bisher immer einig das wir das nicht machen werden.
Ich weiss auch das es sicherlich für den ein oder anderen ein Verlust ist. Ist es für mich auch. Das ganze ist mir auch nicht leicht gefallen und ich habe solange das rausgezögert wie es ging. D4o war eine schöne Zeit. Viele Höhen und Tiefen und schöne wie böse Erinnerungen.
@Lexikar , nein das hat nichts mit früherem Stress mit gamigo oder ähnlichem zu tun.
Hi Michi,
eventuell schaust du hier ja noch mal rein!*hoff*
Wie du dich sicherlich erinnern kannst, hat unsere kleine DLA nie etwas für sich behalten. Wir waren immer für andere da und haben jedem geholfen, der um Hilfe gebeten hat!
Was nützt dir und Markaine unser aller "Erfahrungsschatz", wenn ihn niemand zu sehen bekommt?
Es wäre doch viel besser wenn die die auch heute noch D4O zocken, auf unsere Erfahrungen zurückgreifen könnten?
Das ganze unter Copierightvorwand zu löschen und für immer der Nachwelt zu entziehen, obwohl es noch einige aktive gibt, ist gelinde gesagt ziemlich Hahnebüchen...
Klar Du und Markaine habt das Lexikon zusammen getragen und erstellt, aber doch mit unser aller Hilfe und für alle D4O Spieler/innen und nicht nur für Dich und Marki
Denk mal drüber nach!
Ansonsten wünsche ich dir eine ertragreiche Arbeit und viel Gesundheit und ein frohes 2014!
LG Ghosti
Aka Thomas
Aka Ghosti Ley DLA